I N F O R M A T I O N S B L A T T

zur Beantragung einer Familienstandbescheinigung

 

I. Allgemeine Informationen

An den Auslandsvertretungen von Ungarn, so am Generalkonsulat von Ungarn in München kann keine Ehe geschlossen werden. Ungarische Staatsbürger mit einer Absicht zur Eheschließung in Deutschland können sich am zuständigen deutschen Standesamt über die zur Eheschließung benötigten Dokumente informieren.

Zur Eheschließung einer in Deutschland wohnhaften ungarischen Staatsbürger kann das Generalkonsulat eine konsularische Familienstandbescheinigung in deutscher Sprache ausstellen. Die gleiche Bescheinigung kann auch zur Eintragung einer gesetzlichen Lebensgemeinschaft in Deutschland verwendet werden.

Im Falle einer persönlichen Antragstellung kann diese konsularische Bescheinigung auch unmittelbar ausgestellt werden.

 

II. Terminvereinbarung

Am Generalkonsulat findet der Kundenverkehr nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Termine können hier vereinbart werden.

Alle ausgestellten Dokumente (Reisepass, Personalausweis) sowie ausgestellte Urkunden oder weitere konsularische Bescheinigungen (Familienstandbescheinigung usw.) können während der Öffnungszeiten ohne Termin abgeholt werden. Termine für die Abholung können aber auch separat vereinbart werden.

 

III. Verfahrensablauf der Antragstellung

Zum Antrag muss dieses Antragsblatt ausgefüllt werden. Außerdem muss der Antragsteller seinen gültigen ungarischen Reiseausweis, seine ungarische Geburtsurkunde bzw. – im Falle einer früheren Ehe – seine ungarische Eheurkunde mit dem Vermerk der Scheidung einreichen. Sollte die Übergabe auf dem postalischen Weg gewählt werden, soll auch eine deutsche Meldebescheinigung eingereicht werden – ohne die Meldebescheinigung kann die Familienstandbescheinigung nur persönlich am Generalkonsulat abgeholt werden!

Der Antrag zur Familienstandbescheinigung kann auch postalisch eingereicht werden. Das mit blauer Tinte ausgefüllte, unterschriebene Datenblatt soll mitsamt der Kopie des gültigen ungarischen Reiseausweises, der ungarischen Wohnsitzkarte, sowie – im Falle einer früheren Ehe – der ungarischen Eheurkunde mit dem Vermerk der Scheidung an das Generalkonsulat per Post verschickt werden. Sobald der Antrag bearbeitet wird, wird der Antragsteller über die Bankdaten des Konsulats zur Überweisung der Ausstellungsgebühren per Email informiert. Im Falle der postalisch eingereichten Anträge dauert die Ausstellung der Familienstandbescheinigung mindestens 15 Tage.

Zu einer Eheschließung in Deutschland benötigen die deutschen Standesämter meistens eine nicht früher als 6 Monate ausgestellte Geburtsurkunde, bzw. – im Falle einer früheren Ehe – eine Eheurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Weitere Informationen über den Antrag dieser Dokumente können Sie hier lesen.

 

IV. Gebühr der Ausstellung der konsularischen Bescheinigung

Die Ausstellung der konsularischen Familienstandbescheinigung kostet 30 Euro.