Beurkundung des Todesfalls - Generalkonsulat von Ungarn

Beurkundung des Todesfalls

I N F O R M A T I O N S B L A T T

zur Nachbeurkundung/Eintragung eines Sterbefalles


I. Allgemeine Informationen

Das Generalkonsulat von Ungarn in München ist in folgenden Todesfällen für standesamtliche Angelegenheiten zuständig:

1. der Ehegatte eines ungarischen Staatsangehörige ist im Ausland verstorben (der Familienstand des ungarischen Staatsangehörigen änder sich ins Verwitwet);

2. ein ungarischer Staatsangehörige verstirbt im Ausland.


II. Terminvereinbarung

Termine können hier vereinbart werden.


III. Benötigte Unterlagen

Zum Verfahren werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. originelle Sterbeurkunde
  2. gültiger Lichtbildauswies des Antragstellers
  3. Geburts- und Heiratsurkunde des Verstorbenen
  4. Urkunde zum Nachweis des Familienstandes des Verstorbenen (zB. beim Familienstand geschieden: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, beim Familienstand verwitwet: Heiratsurkunde mit Vermerk über den Tod des Ehegatten)
  5. falls der/die Verstorbene
    • ungarische(r) Staatsangehörige(r) war: seine/ihre ungarische Ausweise (Personalauswies, Reisepass, Wohnsitzkarte, Führerschein, Einbürgerungsurkunde)
    • ausländische(r) Staatsangehörige(r) war: letzter gültiger Lichtbildausweis, der seine/ihre Staatsangehörigkeit zum Todeszeitpunkt nachweist (ausländischer Personalauswies oder Reisepass).

IV. Gebühren

Das Verfahren ist gebührenfrei. 



München, Mai 2023