I N F O R M A T I O N S B L A T T
zur Nachbeurkundung/Eintragung eines Sterbefalles
I. Allgemeine Informationen
Das Generalkonsulat von Ungarn in München ist in folgenden Todesfällen für standesamtliche Angelegenheiten zuständig:
1. der Ehegatte eines ungarischen Staatsangehörige ist im Ausland verstorben (der Familienstand des ungarischen Staatsangehörigen änder sich ins Verwitwet);
2. ein ungarischer Staatsangehörige verstirbt im Ausland.
II. Terminvereinbarung
Termine können hier vereinbart werden.
III. Benötigte Unterlagen
Zum Verfahren werden folgende Unterlagen benötigt:
- originelle Sterbeurkunde
- gültiger Lichtbildauswies des Antragstellers
- Geburts- und Heiratsurkunde des Verstorbenen
- Urkunde zum Nachweis des Familienstandes des Verstorbenen (zB. beim Familienstand geschieden: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, beim Familienstand verwitwet: Heiratsurkunde mit Vermerk über den Tod des Ehegatten)
- falls der/die Verstorbene
- ungarische(r) Staatsangehörige(r) war: seine/ihre ungarische Ausweise (Personalauswies, Reisepass, Wohnsitzkarte, Führerschein, Einbürgerungsurkunde)
- ausländische(r) Staatsangehörige(r) war: letzter gültiger Lichtbildausweis, der seine/ihre Staatsangehörigkeit zum Todeszeitpunkt nachweist (ausländischer Personalauswies oder Reisepass).
IV. Gebühren
Das Verfahren ist gebührenfrei.
München, Mai 2023