B E G L A U B I G U N G E N

 

Im Konsulat werden unsere Kunden nach Terminvereinbarung bedient. Wenn Sie hier klicken, können Sie für sich selbst einen Termin reservieren.

 

Die Konsuln des Generalkonsulats sind befugt, die folgenden Beglaubigungen vorzunehmen:

 

A.  Unterschriftsbeglaubigung - konsularische Gebühr: 30 EUR pro Unterschrift

B. Beglaubigung einer Kopie - konsularische Gebühr: 20 EUR pro Seite

C. Beglaubigung einer vorgelegten Übersetzung (nicht vom Kunden, sondern von einem offiziellen Übersetzer gefertigt) - konsularische Gebühr:
- vom Ungarischen ins Deutsche: 30 EUR pro Seite
- vom Deutschen ins Ungarische: 20 EUR pro Seite

 

A. Unterschriftsbeglaubigung

Bitte beachten Sie die Sondervoraussetzungen für Kunden, die der ungarischen Sprache nicht mächtig sind!

Die Unterschriftsbeglaubigung auf unserem Generalkonsualt wird wie folgt durchgeführt:

1. Terminvereinbarung (Case: Aláírás és okirathitelesítés)

2. Persönliche Erscheinung zum vereinbarten Termin

3. Vorlegung der notwendigen Dokumente

  • Personaldokumente:
    • gültiger deutscher Personalausweis + deutsche Geburtsurkunde oder
    • gültiger deutscher Reisepass + deutsche Geburtsurkunde + Meldebescheinigung.
  • wenn Sie der ungarischen Sprache nicht mächtig sind:
  • idR muss ein Dolmetscher mitgenommen werden (für dessen Identifizierung gilt entsprechend das o. G.)
  • das Dokument muss grundsätzlich zweisprachig (links in ungarischer, rechts in deutscher Sprache) verfasst sein.

Hinweis: Wenn Sie der ungarischen Sprache nicht mächtig sind und kein Dolmetscher erscheint, bzw. kein zweisprachiges Dokument vorgelegt wird, ist der Berufskonsulbeamter berechtigt, die Beglaubigung zu verweigern!

Hinweis: Sollte eins der oben genannten Dokumente nicht vorliegen, kann die entsprechende Information in der konsularischen Beglaubigungsklausel nicht ausgefüllt werden, was ggf. zur Ablehnung der Beglaubigung beim Verwendungsorgan führen kann.

Hinweis: Ungarische Staatsbürger müssen idR ihre gültigen ungarischen Dokumente vorlegen (siehe: ungarische Sprachversion).

Hinweis: Die im Schreiben angegeben Personalien müssen mit dem Inhalt der vorgelegten Dokumente übereinstimmen.

4. Die Unterschreibung des vorgefertigten Schreibens erfolgt mit blauem Kugelschreiber vor dem Berufskonsulbeamten.

5. Entrichtung der konsularischen Gebühr.

Hinweis: Die Bezahlung kann nur mit EC-Karte erfolgen. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Barzahlung nicht möglich ist.