I N F O R M A T I O N E N

zur Beantragung eines vorläufigen Privatreisepasses

 

I. Vorläufiger Privatreisepass zwecks Heimkehr

Wenn während eines Auslandsaufenthaltes der Reisepass, bzw. der Personalausweis eines ungarischen Staatsangehörigen zur Feststellung seiner Identität unbrauchbar geworden ist, beschädigt wurde, verloren gegangen ist oder entwendet wurde, stellt der Konsul auf Antrag des Kunden zwecks Heimkehr einen für die Dauer der Heimreise gültigen vorläufigen Privatreisepass aus.

Es ist Pflicht des ungarischen Staatsangehörigen Verlust, Diebstahl, Vernichtung sowie Verdacht auf Verlust des Reisedokumentes unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Arbeitstagen nach Feststellung des Verlustes in der Auslandsvertretung zu melden.

Die Meldung geschieht beim persönlichen Erscheinen des Kunden durch Aufnahme eines Protokolls. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die von dem Empfangsstaat ausgestellte Bescheinigung (z. B. polizeiliches Protokoll) über den Verlust des Reisedokuments vorzulegen.

Im Fall von Minderjährigen oder unter Vormundschaft stehenden Personen stellen die Eltern (gesetzlichen Vertreter) den Antrag auf einen voräufigen Reisepass zur Heimreise.

Der vorläufige Reisepass zur Heimreise berechtigt ausschliesslich zur Einreise nach Ungarn, nicht aber zur Ausreise aus Ungarn.

Der Antragssteller muss zum Zeitpunkt der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses zur Heimreise die Gebühr von 30 EUR entrichten. Der Staatsangehörige ist dazu verpflichtet, den vorläufigen Reisepass innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Einreise in Ungarn im Kundenportal eines Bürgerbüros (in ungarischer Sprache: Okmányiroda) abzugeben.

Zur Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist ein persönliches Erscheinen notwendig. Für die Beantragung eines Reisepasses kann im Online-Terminvereinbarungs-System nicht automatisch ein Termin vereinbart werden, hierzu ist eine vorherige Abstimmung notwendig.  Im Hinblick darauf muss für die Beantragung des vorläufigen Reisepasses zunächst die Begründung für den Antrag per Email-Adresse an konsulat-muenchen@mfa.gov.hu gesendet werden, sodass der Kunde im Anschluss an eine Zustimmung einen Termin erhalten kann.

 

II. Vorläufiger Privatreisepass zur Weiterreise

Sofern der Reisepass, bzw. der Personalausweis eines ungarischen Staatsangehörigen im Lauf eines Aufenthalts im Ausland zur Feststellung seiner Identiät unbrauchbar geworden ist, beschädigt wurde, verloren gegangen ist oder entwendet wurde und bis zur geplanten Weiterreise kein neuer Reisepass ausgestellt werden kann, ist der Konsul unter bestimmten Umständen dazu in der Lage, für den ungarischen Staatsangehörigen zur Weiterreise und für den Aufenthalt einen max. für ein Jahr gültigen vorläufigen Privatreisepass auszustellen.

Ein vorläufiger Reisepass zur Weiterreise kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Bedingungen, die auch für den normalen Reisepass gelten, erfüllt sind und er ist nur in als Ausnahme anerkannten Fällen zu bewilligen.

Die Bedingung für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist ein Reisenachweis (zB. Flug- oder Zugticket, bzw. Hotelbuchung), auf dem das Datum der Reise ersichtlich ist. Nachdem der vorläufige Reisepass nicht zur Ausreise aus Ungarn berechtigt, darf die geplante Weiterreise im Falle eines vorläufigen Reisepasses nicht über Ungarn führen.

Der konsularische Beamte kontrolliert zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags die Identität und die Staatsbürgerschaft des Antragsstellers und seine Berechtigung auf einen vorläufigen Reisepass mit dem Ziel der Weiterreise.

Zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf einen vorläufigen Reisepass zur Weiterreise muss der Antragssteller eine Gebühr von 30 EUR entrichten. Der Staatsbürger ist dazu verpflichtet, den vorläufigen Reisepass zum Zeitpunkt der Übernahme des neuen Reisepasses in der Auslandsvertretung abzugeben.

Zur Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist ein persönliches Erscheinen notwendig. Für die Beantragung eines Reisepasses kann im Online-Terminvereinbarungs-System nicht automatisch ein Termin vereinbart werden, hierzu ist eine vorherige Abstimmung notwendig.  Im Hinblick darauf muss für die Beantragung des vorläufigen Reisepasses zunächst die Begründung für den Antrag per Email-Adresse an konsulat-muenchen@mfa.gov.hu gesendet werden, sodass der Kunde im Anschluss an eine Zustimmung einen Termin erhalten kann.