I N F O R M A T I O N S B L A T T 
zum Antrag auf Ausstellung eines Privatreisepasses
für eine volljährige Person

 

Ungarn stellt seit 2011 den Reisepass mit biometrischem Passfoto, Fingerabdruck und elektrischer Unterschrift aus, daher können früher ausgestellte Reisepässe nicht verlängert werden und es muss in jedem Fall ein neuer Reisepass beantragt werden.

 

I. Allgemeine Informationen über die Terminvereinbarung

Der Kundeverkehr finden nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Termine können hier vereinbart werden.

 

II. Benötigte Dokumente

A. Im Falle einer Person zwischen 18-65 Jahren:

Für den Antrag auf einen Privatreisepass wird benötigt:

- jetziger ungarischer Reisepass (falls einer bereits ausgestellt wurde);

ungarischer Ausweis über die Personenkennzahl und den Wohnsitz (umgamgsprachlich: ungarische Wohnsitzkarte);

gültiger Lichtbildausweis, der zur Identifizierung der Person geeignet ist (dies kann folgendes sein: gültiger Reisepass, gültiger Personalausweis oder gültiger ung. Führerschein);

- falls vorhanden: im Falle einer eingebürgerten Person die Einbürgerungsurkunde;

- falls vorhanden: ungarische Geburtsurkunde;

- falls die Person ihren Ehenamen führt, die von den ungairschen Behörden ausgestellte Eheurkunde (im Falle einer Scheidung mit Scheidungsvermerk versehen).

Für die Antragstellung wird KEIN Passfoto benötigt!

Der Reisepass kann mit einer Gültigkeit von 5 bzw. 10 Jahren beantrag werden. Der Reisepass für 5 Jahre kostet 61 EUR und für 10 Jahre 78 EUR.

 

B. Im Falle einer Person über 65 Jahren:

Die benötigten Dokumente stimmen mit den bei Bst. A) aufgeführten Dokumenten überein (s. oben).

Für die Antragstellung wird KEIN Passfoto benötigt!

Der Reisepass kann mit einer Gültigkeit von 10 Jahren beantrag werden.. Die Ausstellungsgebühr beträgt 40 EUR.

 

III. Verfahren im Fall einer Behinderung

In einem solchen Fall muss der Antragssteller im Konsulat nicht persönlich erscheinen, sondern kann das Generalkonsulat auf postalischem Weg oder per Email über den Bedarf eines Reisepasses in Kenntnis setzen. Den Reisepass-Antrag und den Überweisungsschein für die zu entrichtenden konsularischen Gebühren leitet das Generalkonsulat an die deutsche Adresse des Antragsstellers weiter.

Art des Reisepasses: 1 jähriger biometrischer, aber einen Fingerabdruck nicht enthaltender Reisepass

Zur Antragsstellung des Reisepasses notwendige Unterlagen:

ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung, die die Person in ihrer Bewegungsfähigkeit einschränkt

- Kopien der für die Personen im Alter zwischen 18 – 65 Jahren notwendigen Dokumente zur Beantragung eines Passes

- genau ausgefüllter und vor einem deutschen Notar unterschriebenen Reisepass-Antrag, versehen mit einem farbigen, biometrischen Passfoto, die Unterschrift des Notars mit Apostille beglaubigt werden. 

 

IV. Szolgáltatási díjfizetés

Auf dem Generalkonsulat kann nur mit einer Bankkarte (EC) gezahlt werden, Bargeld kann nicht entgegengenommen werden. Wenn keine Bankkarte zur Verfügung steht, kann die Gebühr auch per Bank-Überweisung beglichen werden.

 

V. Aushändigung von ausgestellten Dokumenten

Die Ausstellung des Reisepasses nimmt ca. 4 - 6 Wochen in Anspruch, eine Verkürzung der Bearbeitungszeit ist nicht möglich. Sobald der neue Reisepass aus Ungarn eingetroffen ist, sendet das Generalkonsulat eine Benachrichtigung an die vom Antragssteller angegebene deutsche Adresse über die Voraussetzungen für deren Aushändigung.

Für die Aushändigung des Reisepasses gibt es zwei Möglichkeiten:

  • persönliche Aushändigung: Voraussetzung der Aushändigung ist die Abgabe des alten, nocht gültigen Reisepasses zwecks Entwertung und Nachweis der Indentitä mit einem gültigen Ausweisdokument. Die Aushändigung erfolgt ohne Termin während der Öffnungszeiten ODER gemäß einer entsprechenden Terminvereibarung. Sollte ein Bevollmächtigten vorsprechen, so muss diese Vollmacht vor zwei Zeugen ausgefüllt und unterschrieben werden - bitte beachten Sie die Fussnoten zur Ausfüllung; 
  • postalische Zustellung, deren Voraussetzung die vorherige Einsendung des alten gültigen Reisepasses ist (das Generalkonsulat versendet den neuen Reisepass zusammen mit dem alten, entwerteten Reisepass per Einschreiben mit Rückschein).

 

VI. Ersatz eines gültigen Reisepasses

Bei Verlust oder Diebstahl eines gültigen Reisepasses ist zur Beantragung des Reisepasses in jedem Fall ein polizeiliches Protokoll (Verlustanzeige) zur Meldung des Verlustes oder Diebstahls notwendig. Der Ersatz eines verlorenen oder beschädigten Reisespasses zieht die Berechnung einer Ersatzgebühr nach sich.

 

VII. Beantragung in Ungarn und Aushändigung bei einer Auslandsvertretung

Der Antragssteller kann seinen Antrag auf einen neuen biometrischen Pass während der Gültigkeitsdauer seines Passes oder Personalausweises bei einer heimischen Dokumentenbehörde in Ungarn stellen. Er kann bei der Dokumentenbehörde angeben, dass der fertige Pass an das Generalkonsulat von Ungarn in München gesandt werden soll. In diesem Fall ist es sinnvoll, dem Generalkonsulat von Ungarn München per Email oder telefonisch mitzuteilen, wie die Erreichbarkeit in Deutschland lautet.

Die Gebühr für die Weiterleitung des Dokuments beträgt in einem solchen Fall 40 Euro, welche vor Übernahme des Passes per EC-Karte oder Überweisung beglichen werden muss.

 

VIII. Beantragung der sofortigen Ausstellung eines Passes in Ungarn

Einen sofortige Ausstellung eines Passes können Sie nur in Ungarn beantragen. Genauere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie auf folgender Seite: http://www.nyilvantarto.hu/hu/utlevel

 

IX. Informationen zu den Bedingungen bei Reisen mit einigen abgelaufenen Dokumenten

Sofern Ihr Reisedokument während Ihres Aufenthals im Ausland abgelaufen ist, können die Informationen des Aussenministeriums für Sie nützliche Informationen beinhalten.



München, Mai 2023