I N F O R M A T I O N S B L A T T

zum Antrag auf Ausstellung eines Privatreisepasses für eine minderjährige Person (unter 18 Jahren)

 

Ungarn stellt seit 2011 den Reisepass mit biometrischem Passfoto, Fingerabdruck und elektrischer Unterschrift aus, daher können früher ausgestellte Reisepässe nicht verlängert werden und es muss in jedem Fall ein neuer Reisepass beantragt werden.

 

​I. Allgemeine Informationen über die Terminvereinbarung

Der Kundenverkehr findet nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Termine können hier vereinbart werden.

Ungarischer Reisepass kann erst nach der standesamtlichen Nachbeurkundung des Kindes in Ungarn ausgestellt werden. Siehe dazu unser Informationsblatt „Standesamtliche Nachbeurkundung der Geburt“.

 

II. Benötigte Dokumente

Zum Antrag auf Ausstellung eines Privatreisepasses für eine minderjährige Person sind folgende Dokumente nötig:

  1. Der aktuelle ungarische Reisepass und Personalausweis der minderjährigen Person (falls diese vorliegen);
  2. Der ungarische Ausweis über die Personenkennzahl und den Wohnsitz (umgangssprachlich: ungarische Wohnsitzkarte) der minderjährigen Person;
  3. Die ungarische Geburtsurkunde der minderjährigen Person
  4. Gültige Ausweise beider Eltern (Personalausweis oder Reisepass)
  5. Nur im Falle einer minderjährigen Person unter 6 Jahren: Ein biometrisches Passfoto in Farbe (bitte vermerken Sie den Namen und das Geburtsdatum auf der Rückseite).

Bei der Antragstellung müssen beide Eltern anwesend sein. Ein Elternteil kann den Antrag alleine stellen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt werden:

  • der andere Elternteil hat vor einem ungarischen Notar, vor dem ungarischen Jugendamt, vor einem Konsul oder vor dem ungarischen Ausweisamt der Antragstellung zugestimmt. Die Zustimmungserklärung ist in einem Zeitraum von 15 Tagen gültig.
  • der andere Elternteil (oder gesetzlicher Vertreter) gibt eine schriftliche, vollständig beweiskräftige Zustimmung zur Antragstellung. Wenn der nicht anwesende Elternteil ungarischer Staatsbürger oder Staatsbürgerin ist, hat er oder sie diese Erklärung vor zwei ungarischen Zeugen zu unterschreiben. Wenn der nicht anwesende Elternteil ausländischer Staatsbürger/in ist, hat er oder sie diese Erklärung an zwei Stellen (am Ende der Erklärung und am Ende des Klausels) vor zwei ungarischen Zeugen zu unterschreiben. In beiden Fällen muss eine Kopie des Ausweises des zustimmenden Elternteils zu der Erklärung hinzugefügt werden! Die Zustimmungserklärung ist in einem Zeitraum von 15 Tagen gültig; als Zeuge kann nur eine dritte Person dienen, der andere Elternteil kann nicht als Zeuge unterschreiben;
  • der anwesende Elternteil verfügt über das vollständige, ausschließende Sorgerecht des Kindes, und darüber den Beschluss des Jugendamtes oder das rechtkräftige Gerichtsurteil im Original einreicht;
  • der andere Elternteil ist verstorben, und der Todesurkunde im Original eingereicht wird.

 

III. Anwesenheit bei der Antragstellung

Minderjährige unter 12 Jahren müssen nicht bei der Antragstellung anwesend sein. Im Falle der Abwesenheit der Minderjährigen haben die Eltern ein biometrisches Passfoto in Farbe mit sich zu bringen (bitte vermerken Sie den Namen und das Geburtsdatum auf der Rückseite).

Von den Minderjährigen über 12 Jahren wird Fingerabdruck abgenommen und er oder sie unterschreibt das Antragsblatt persönlich, daher ist ihre Anwesenheit bei der Antragstellung notwendig.

 

IV. Gültigkeit des Reisepasses

Die Gültigkeitsdauer eines für eine minderjährige Person unter 6 Jahren ausgestellten Reisepasses beträgt 3 Jahre.

Die Gültigkeitsdauer eines für eine minderjährige Person zwischen 6-18 Jahren ausgestellten Reisepasses beträgt 5 Jahre.

 

V. Die Gebühr des Reisepasses

Die Gebühr der Ausstellung eines Reisepasses beträgt:

  • bei einem oder zwei Minderjährigen (unter 12 Jahren): 61 EUR (66 EUR bei Zustellung an eine Postanschrift in Ungarn)
  • bei einem oder zwei Minderjährigen (zwischen 12 und 18 Jahren): 71 EUR (76 EUR bei Zustellung an eine Postanschrift in Ungarn)
  • bei drei oder mehr Minderjährigen: unter 12 Jahren 48 EUR, zwischen 12 und 18 Jahren 61 EUR (53 EUR bzw. 66 EUR bei Zustellung an eine Postanschrift in Ungarn)

 

VI. Bezahlung der Gebühr der Ausstellung eines Reisepasses

Auf dem Generalkonsulat kann nur mit einer Bankkarte (EC) gezahlt werden, Bargeld kann nicht entgegengenommen werden. Wenn keine Bankkarte zur Verfügung steht, kann die Gebühr auch per Banküberweisung beglichen werden.

 

VII. Aushändigung von ausgestellten Dokumenten

Die Ausstellung des Reisepasses nimmt ca. 4 - 6 Wochen in Anspruch, eine Verkürzung der Bearbeitungszeit ist nicht möglich. Sobald der neue Reisepass aus Ungarn eingetroffen ist, sendet das Generalkonsulat eine Benachrichtigung an die vom Antragssteller angegebene deutsche Adresse über die Voraussetzungen für deren Aushändigung.

Für die Aushändigung des Reisepasses gibt es zwei Möglichkeiten:

  • persönliche Aushändigung: Voraussetzung der Aushändigung ist die Abgabe des alten, noch gültigen Reisepasses zwecks Entwertung und Nachweis der Identität mit einem gültigen Ausweisdokument. Die Aushändigung erfolgt ohne Termin während der Öffnungszeiten ODER gemäß einer entsprechenden Terminvereinbarung. Sollte ein Bevollmächtigter den Reisepass des Minderjährigen abholen, so muss einer von den Elternteilen diese Vollmacht vor zwei Zeugen ausgefüllt und unterschrieben werden - bitte beachten Sie die Fußnoten zur Ausfüllung;
  • postalische Zustellung, deren Voraussetzung die vorherige Einsendung des alten gültigen Reisepasses ist (das Generalkonsulat versendet den neuen Reisepass zusammen mit dem alten, entwerteten Reisepass per Einschreiben mit Rückschein).

 

VIII. Ersatz eines gültigen Reisepasses

Bei Verlust oder Diebstahl eines gültigen Reisepasses ist zur Beantragung des Reisepasses in jedem Fall ein polizeiliches Protokoll (Verlustanzeige) zur Meldung des Verlustes oder Diebstahls notwendig. Der Ersatz eines verlorenen oder beschädigten Reisespasses zieht die Berechnung einer Ersatzgebühr nach sich.

 

IX. Beantragung in Ungarn und Aushändigung bei einer Auslandsvertretung

Der Antragssteller kann seinen Antrag auf einen neuen biometrischen Pass während der Gültigkeitsdauer seines Passes oder Personalausweises bei einer heimischen Dokumentenbehörde in Ungarn stellen. Er kann bei der Dokumentenbehörde angeben, dass der fertige Pass an das Generalkonsulat von Ungarn in München gesandt werden soll. In diesem Fall ist es sinnvoll, dem Generalkonsulat von Ungarn München per Email oder telefonisch mitzuteilen, wie die Erreichbarkeit in Deutschland lautet.

Die Gebühr für die Weiterleitung des Dokuments beträgt in einem solchen Fall 40 Euro, welche vor Übernahme des Passes per EC-Karte oder Überweisung beglichen werden muss.

 

X. Beantragung der sofortigen Ausstellung eines Passes in Ungarn

Eine sofortige Ausstellung eines Passes können Sie nur in Ungarn beantragen. Genauere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie auf folgender Seite: http://www.nyilvantarto.hu/hu/utlevel

 

XI. Informationen zu den Bedingungen bei Reisen mit einigen abgelaufenen Dokumenten

Sofern Ihr Reisedokument während Ihres Aufenthalts im Ausland abgelaufen ist, können die Informationen des Außenministeriums für Sie nützliche Informationen beinhalten.

 

München, 3. Februar 2025