I N F O R M A T I O N S B L A T T

über das Verfahren zur Aufnahme ins ungarische Personalangaben und Wohnsitzregister (SZL)

 

I. Bedeutung der Aufnahme ins Register

Gemäß den geltenden ungarischen Rechtsvorschriften müssen alle ungarische Staatsangehörige im Personalangaben und Wohnsitzregister (SZL) geführt werden. Sollte ein ungarischer Staatsangehörige dort nicht geführt werden, da er zB wegen Zuzungs ins Ausland von dort gestrichen wurde (umgetragen wurde in den Passivbestand) oder das geltende Recht bei seiner Geburt dies nicht vorgeschrieben hat, dann muss die Aufnahme nachgeholt werden.

Personalausweise können nur mit den Angaben aus diesem Register ausgestellt werden. Wer im Register nicht geführt wird, kann auch keinen Personalausweis beatragen.

 

II.  Ablauf des Verfahren zur Aufnahme ins Register

Zur Aufnahme ins Register - als im Ausland lebender ungarischer Staatsangehörige - muss ein Antrag ausgefüllt werden (beim Konsulat erhältlich), der vor dem Konsular persönlich unterschrieben werden muss. Weitere benötigte Unterlagen:

  1. gültiger ungarischer Reisepass oder Personalausweis;
  2. ungarische Geburtsurkunde
  3. bei Vorliegen einer Eheschliessung:
    • ungarische Heiratsurkund
    • bei Scheidung: ungarische Eheurkunde mit Scheidungsvermerk
    • bei Verwitweten: ungarische Eheurkunde mit Vermerk über den Tod es Ehepartners oder Sterbeurkunde des Ehepartners

Nach der Aufnahme ins Register wird eine sog. ungarische Wohnsitzkarte ausgestellt mit dem Eintrag bei der Andresse: "ausländische Adresse". Die sog. Wohnsitzkarte wird in 2-3 Monaten nach Antragstellung ausgestellt.

Das Verfahren zur Aufnahme ins Register ist gebührenfrei.

 

III. Konsularische Angelegenheiten, bei denen die Aufnahme zwangsweise erfolgt

Bei Nachbeurkundung einer Geburt findet die Aufnahme ins Register zwangsweise statt, sodass muss im Rahmen dieses Verfahrens ein entsprechendes Datenblatt ausgefüllt werden.

Bei Nachbeurkundung einer Eheschliessung - falls der ungarische Ehepartner im Register nicht geführt wird - ist die Aufnahme zwingend, odass muss im Rahmen dieses Verfahrens ein entsprechendes Datenblatt ausgefüllt werden.

Bei Ausstellung eines Privatreisepasses - falls der ungarische Staatsangehörige im Register nicht geführt wird - ist die Aufnahme zwingend, odass muss im Rahmen dieses Verfahrens ein entsprechendes Datenblatt ausgefüllt werden.

 

München, 2023. Januar