I N F O R M A T I O N E N

zur Beantragung eines Personalausweises

I. Allgemeine Informationen

In den Auslandsvertretungen Ungarns, so auch im Generalkonsulat in München, gibt es die Möglichkeit, den neuartigen, mit einem Speicherelement ausgestatteten Personalausweis zu beantragen. Über die neuen Funktionen können Sie sich auf folgendem Link informieren:

https://eszemelyi.hu/mit_tartalmaz_a_tarolo_elem

Bei konsularischen Beamten können ausschliesslich ungarische Staatsangehörige und auch diese nur endgültige Personalausweise beantragen. Dies bedeutet, dass in der Auslandsvertretung jene Antragssteller, die einem anderen Personenkreis angehören (z. B. Einwanderer, Niedergelassene) und nach ungarischem Recht eigentlich zu einem Personalausweis berechtigt sind, keinen Antrag einreichen dürfen, des Weiteren kann auch ein ungarischer Staatsangehöriger keinen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Ein vorläufiger Personalausweis kann in der Auslandsvertretung nicht beantragt werden!

 

II. Die Einreichung des Antrags

Der Antrag muss persönlich in der Auslandsvertretung eingereicht werden (zum Verfahren mit einer Vollmacht besteht keine Möglichkeit!).

Zur Beantragung eines Personalausweises ist eine Terminvereinbarung notwendig, die über das Portal zur Terminvereinbarung durchgeführt werden kann.

Das neuartige Dokument kann jederzeit beantragt werden, es ist nicht notwendig, den Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises vom vorherigen Typ abzuwarten.

Zur Einreichung des Antrags sind folgende Dokumente nötig:

  • gültiger, oder vor max. einem Jahr abgelaufener ungarischer Pass oder Personalausweis
  • ungarische Wohnsitzkarte mit ID-Nummer und Wohnsitz (auf Ungarisch: lakcímkártya)
  • im Fall eines Minderjährigen (unter 14 Jahren): Geburtsurkunde

Die Identität des Antragsstellers muss festgestellt werden, sonst wird der Antrag abgelehnt.

Wir machen darauf aufmerksam, dass, sofern während der Annahme des Antrags ein Datenabgleich mit den heimatlichen Behörden notwendig wird, dieser das Ausstellungsdatum des Personalausweises verschieben (verlängern) kann, bzw. den Beginn weiterer, anknüpfender Verfahren nach sich ziehen kann.

Gleichzeitig mit der Aufnahme in das Standesregister (Geburtenregister) kann kein Antrag auf einen Personalausweis eingereicht werden.

Dies bedeutet, dass bei Aufnahme der Geburt eines Kindes in das Geburtenregister ein Personalausweis für das Kind nur nach Erhalt des Auszugs aus dem Geburtenregister und der ungarischen Wohnsitzkarte (auf Ungarisch: lakcímkártya) beantragt werden kann. 

 

III. Besondere Regeln in Bezug auf Minderjährige beim Einreichen des Antrags

Im Fall eines Minderjährigen unter 12 Jahren müssen nur die gesetzlichen Vertreter erscheinen, der Minderjährige muss nicht persönlich anwesend sein. In diesem Fall muss dem Antrag auch ein farbiges, biometrisches Ausweisfoto des Minderjährigen beigelegt werden.

Im Fall eines Minderjährigen unter 14 Jahren ist die Einwilligung beider Eltern zum Antrag notwendig. Wenn nur ein Elternteil erscheint, ist eine vor einem Notar abgegebene Erklärung des anderen Elternteils, oder seine in einem voll beweiskräftigen Dokument niedergelegte Einwilligung notwendig.

Minderjährige zwischen 14 – 18 Jahren können die Ausstellung eines Personalausweises selbst beantragen.

 

IV. Fingerabdruck

Beim Einreichen des Antrags können dem Antragsteller die Fingerabdrücke der beiden Zeigefinger abgenommen werden.

Es muss kein Fingerabdruck abgenommen werden, wenn der Antragssteller:

  • ein Minderjähriger unter 6 Jahren ist;
  • die Abnahme eines Fingerabdrucks physisch unmöglich ist (Ärztliches Attest notwendig!).

Im Fall der Abnahme von Fingerabdrücken erhält der Antragssteller einen Briefumschlag, der den Aktivierungscode des Personalausweises, den PUK-Code des Personalausweises, bzw. einen Code für die Möglichkeit der Einrichtung eines Kundenportals enthält. Der zum Dokument gehörige PIN-Code kann mit Hilfe des Aktivierungscodes festgelegt werden, doch die Möglichkeit hierzu besteht erst nach Fertigstellung des Dokuments und nachdem dieses in Besitz genommen wurde. Für die Aktivierung ist keine Frist festgesetzt, diese kann zum Zeitpunkt der Übernahme in der Auslandsvertretung, bzw. auch in Ungarn geschehen, sofern der Kunde über ein hierzu notwendiges Kartenlesegerät verfügt. Der PUK-Code ist für jenen Fall nötig, dass der Inhaber des Dokuments seinen PIN-Code vergessen hat und einen neuen festlegen möchte. Mit dem Code für das Kundenportal kann der Kunde auch zu Hause ein Kundenportal einrichten (sofern er noch kein Kundenportal besitzt) ohne, dass er sich in ein Bürgerbüro (auf Ungarisch: okmányirodai ügyfélszolgálat)/ in eine Auslandvertretung begeben muss. Sollte der Umschlag, der den Code beinhaltet, verloren gehen, besteht keine Möglichkeit, einen neuen Code anzufordern. In Bezug auf die Codes können Sie auf folgendem Link mehr erfahren:

https://eszemelyi.hu/uj_eszemelyi/a_szemelyazonosito_igazolvanyhoz_kapcsolodo_kodok_es_jelszo

 

V. Speicherung der Sozialversicherungsnummer und der Steueridentifikationsnummer

Sofern der Antragssteller über eine Sozialversicherungsnummer bzw. eine Steueridentifikationsnummer verfügt, werden diese auf dem Speicherelement des Personalausweises erfasst.

 

VI. Speicherung der Telefonnummern der bei Notfällen zu benachrichtigenden Personen

Der Antragssteller verfügt auch über die Möglichkeit, die Telefonnummern von Personen zu hinterlegen, die im Fall eines Notfalls benachrichtigt werden sollen (es besteht die Möglichkeit zur Speicherung von zwei Telefonnummern). Der Antragssteller kann die Ӓnderung oder Löschung der Telefonnummern der in Notfällen zu benachrichtigenden Personen ebenfalls auf dem Generalkonsulat beantragen.

 

VII. Die elektronische Unterschrift

Wir machen darauf aufmerksam, dass bei dem im Generalkonsulat beantragten Personalausweis die Funktion der elektronischen Unterschrift (E-Unterschrift) nicht in Anspruch genommen werden kann. Die Funktion der elektronischen Unterschrift kann nicht im Nachhinein zu einem bereits bestehenden Dokument hinzugefügt werden, deswegen muss ein solcher Personalausweis in einem Bürgerbüro (auf Ungarisch: okmányirodai ügyfélszolgálat) in Ungarn beantragt werden.

 

VIII. Gültigkeitsdauer eines Personalausweises

Der Personalausweis wird mit folgender Gültigkeitsdauer ausgestellt:

  • wenn der Berechtigte sein 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist die Gültigkeitsdauer das Geburtsdatum, das drei Jahre auf das Ausstellungsdatum folgt, höchstens aber der 12. Geburtstag (z. B.: wenn das Ausstellungsdatum der 20. Januar 2017 ist und der Geburtstag des Antragsstellers der 05. April ist, dann ist der Personalausweis bis zum 05. April 2020 gültig, ausser wenn der Antragssteller vor dem 05. April sein 12. Lebensjahr vollendet, er z. B. am 05. April 2019 schon 12 Jahre alt ist, dann ist der Personalausweis bis zum 05. April 2019 gültig);
  • wenn der Berechtigte sein 12. Lebensjahr schon, sein 18. Lebensjahr aber noch nicht vollendet hat, ist die Gültigkeitsdauer ab dem Ausstellungsdatum gerechnet der nach drei Jahren eintretende Geburtstag;
  • wenn der Berechtigte sein 18. Lebensjahr vollendet hat, ist die Gültigkeitsdauer ab dem Ausstellungsdatum gerechnet der nach 6 Jahren eintretende Geburtstag.

Für Personen, die ihr 70. Lebensjahr bereits vollendet haben, wird ein Personalausweis mit einer Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt.

 

IX. Abholung des ausgestellten Personalausweises

Die Abholung des Personalausweises ist wie folgt möglich:

  • persönliche Abholung: Voraussetzung dafür ist, die Abgabe des vorigen Personalausweises und Vorzeige eines gültigen Lichtbildausweises. Die Abholung kann während der Öffnungszeiten ohne Termin ODER an einem über das Terminvereinbarungssystem reservierten Termin erfolgen. Beim Verfahren eines Bevollmächtigten: bei einem Minderjährigen über 14 Jahren muss diese Vollmacht, bei einem Minderjährigen unter 14 Jahre müssen die Eltern (recht. Vertreter) diese Vollmacht ausfüllen und gemäß den Fussnoten vorzeigen;
  • auf postamische Wege: Voraussetyung dafür ist die Abgabe des vorigen Personalausweises, das Generalkonsulat stellt den Personalausweis mir Rückschein zu. In diesem Fallle wird der zum neuen Personalausweis gehörige PIN-Code in der Auslandsvertretung nicht aktiviert, sondern der Karteninhaber muss sich selbst um die Aktivierung kümmern. Die Aktivierung kann an jeder Auslandsvertretung, in jedem ungarischen Bürgerbüro (auf Ungarisch: okmányirodai ügyfélszolgálat) oder über eine Handyapp auch von Zuhause aus durchgeführt werden. Die Aktivierung des PIN-Codes kann zu jeder Zeit während der Gültigkeit des Dokuments erfolgen.)

Bei Übergabe des neuen Personalausweises muss der alte Personalausweis eingezogen werden. Im Fall persönlicher Übernahme geschieht dies zum Zeitpunkt der Übergabe, im Fall postalischer Zustellung bei der Einreichung des Antrags.

 

X. Zuständigkeit und Gebühren des Verfahrens

Das Verfahren zur Ausstellung des Personalausweises ist gebührenfrei.

Für weiterführende Informationen empfehlen wir die folgende Webseite: https://eszemelyi.hu/

 

XI. Informationen zu den Bedingungen einer Reise mit einzelnen abgelaufenen Dokumenten

Sofern Ihr Reisedokument während eines Auslandsaufenthaltes abgelaufen ist, können die Informationen des Aussenministeriums für sie nützlich sein, die sie auf folgender Webseite in ungarischer Sprache finden: https://munchen.mfa.gov.hu/asset/view/65084/Lejart_uti_okmanyokkal_valo_utazas%20(1).pdf