I N F O R M A T I O N S B L A T T

über die Nachberukundung einer Geburt

 

I. Allgemeine Informationen

Falls wenigstens ein Elternteil eines im Ausland geborenen Kindes die ungarische Staatsangehörigkeit besitzt, dann muss die Geburt auch bei den ungairschen Behörden nachbeurkundet werden. Dies kann bei den Auslandsvertretungen oder in Ungarn beim Regierungsamt der Landeshauptstadt Budapest (BFKH) erfolgen.

Achtung: falls vor der Geburt des Kindes eine Ehe geschlossen wurde, dann muss erst die Eheschliessung beurkundet werden. Beide Angelegenehtein (Eheschliessung und Geburt) können nicht zusammen erledigt werden!

 

II. Terminvereinbarung

Termine können hier vereinbart werden.

 

III. Aufnahme des Kindes ins Register

Falls wenigstens ein Elternteil im Ausland lebender ungarischer Staatsangehörige ist oder ein Elterntein kein ungarischer Staatsagenhörige ist und deshalb im Register nicht geführt wird, kann das Kind als im Ausland lebender ungarischer Staatsangehörige ins Register aufgenommen werden. In diesem Falle muss das Datenblatt für die Aufnahme ins Register der im Ausland lebenden ungairschen Staatsangehörigen ausgefüllt werden, sowie muss die von den Behörden ausgestellte Meldebescheinigung vorgezeigt werden.

Falls beide Elternteile ungarische Staatsangehörige sind mit ungarischem Wohnsitz, dann kann das Kind lediglich als in Ungarn lebender Staatsangehörige ins Register aufgenommen werden. In diesem Fall muss das Datenblatt für die Aufnahme ins Register der in Ungarn lebenden ungarischen Staatsangehörigen ausgefüllt werden. Zum vereinbarten Termin muss eine Zustimmungserklärung seitens des Inhabers der Immobilie mitgebracht werden, falls der Elternteil selber kein Eigentümer ist.

 

IV. Ablauf der Angelegenheit

Für die Nachbeurkundung der Geburt eines Kindes müssen beide Eltern persönlich erscheinen. Fall ein Elternteil persönlich nicht erscheinen kann, dann muss er/sie eine die volle Beweiskraft enthaltene Erklärung abgeben, wozu er/sie seinen/ihren gültigen Lichtbildausweis in Kopie beifügt.

ACHTUNG: Falls es zur Anerkennung der Vaterschaft gekommen ist, müssen beide Elternteile persönlich vorsprechen (eine Erklärung reicht nicht)

ACHTUNG: Die Zustimmungserklärung zur Ausstellung einer Privatreisepasses kann höchstens 15 Tage berücksichtigt werden. Falls nur ein Elternteil ungarischer Staatsangehöriger ist, muss dieser ungarische Staatsangehörige den Antrag stellen (da diese Verpflichtung kraft Gesetzes den ungarischen Staatsangehörigen vorschreiben wurde!)

ACHTUNG: Zeuge kann lediglich eine dritte Person sein, der andere Elternteil kann kein Zeuge sein!

ACHTUNG: diese Erklärung gilt nur für den Fall, wenn die Nachbeurkundung mit der Beantragung eines Privatreisepasses gemeinsam eingereicht wird. Wenn Sie Ihre Zustimmung für die Ausstellung der Privatreisepässe von bereits beurkundeten Kindern geben wollen, dann nutzen Sie bitte die Anträge, die hier zu finden sind.

Bei der Nachbeurkundung der Geburt einer volljährigen Person, muss diese persönlich erscheinen.

Bei der Antragstellung muss die internationale oder deutsche Geburtsurkunde vorgezeigt werden. ACHTUNG: es kann keine deutsche Geburtsurkunde angenommen werden, welche den Eintrag "GILT NUR FÜR" beinhaltet, weil diese Urkunden ausschliesslich zu den vorgegebenen Zwecken benutzt werden können. In diesem Falle muss eine internationale Geburtsurkunde beantragt und mitgenommen werden.

Bei der Nachberukundung der Geburt eines Minderjährigen, müssen die Eltern ihre gültigen Lichtbildausweise vorzeigen und - im Falle von ungarischen Staatsangehörigen - den ungarischen Auswies über die Personenkennzahl und den Wohnsitz (Wohnsitzkarte). Für den Antrag wird die ungarische Heiratsurkunde der Eltern und deren Geburtsurkunden benötigt.

Falls die Eltern nicht verheiratet sind, wir die vor den deutschen Behörden getätigte Anerkennung der Vaterschaft und falls diese in einem separaten Schreiben aufgesetzt wurde, die Zustimmungserkärung der Mutter benötigt. Bei vorgeburtlicher Anerkennung der Vaterschaft wird ferner der Mutterpass benötigt.

Falls die Eltern im Ausland geheiratet haben und dies vor Geburt des Kindes, so muss erst die Eheschliessung nachbeurkundet werden (siehe dazu: Nachbeurkundung der Eheschliessung). Bis dahin kann die Geburt des Kindes nicht beurkundet werden.

Während der Beurkundung der Geburt kann eine ungarische Geburtsurkunde beantrag werden.

 

V. Beurkundung mit Antrag auf Reisepass

Gemeinsam mit der Nachbeurkundung der Geburt kann auch ein Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für das Kind gestellt werden.

In diesem Falle muss ein farbiges biometrische  (von einem Fotografen angefertigen) Passfoto mitgebarcht werden. Falls die Eltern neben der Nachbeurkundung der Geburt auch einen Reisepass beantragen möchten, muss ein separate Erklärung abgegeben werden. 

Wir weisen die Eltern höflich darauf hin, die Reisen für die Zeit nach Ausstellung des Reisepasses zu planen. Dies beträgt ab Antragstellung sechs Wochen.

 

VI. Konsularische Gebühren

Die Nachbeurkundung des Geburt ist gebührenfrei.

Kinderreisepass kostet 47 EUR (mit deutscher EC-Karte zu zahlen).

 

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VORLÄUFIGER PRIVATREISEPASS FÜR EINEN EINZIGEN HEIMKEHR NACH UNGARN

In dringenden Fällen kann für das Kind ein vorläufiger Privatreisepass für einen einzigen Heimkehr nach Ungarn ausgestellt werden.

Achtung: der für einen einzigen Heimkehr ausgestellte vorläufige Privatreisepass berechtigt Sie nicht zur Rückkehr, sodern lediglich dazu, einmal, die ungarische Grenze in Richtung Inland zu passieren. In diesem Falle muss die Nachbeurkundung der Geburt und der Antrag auf Privatreisepass in Ungarn erledigt werden. Das bedeutet, dass solange die Geburt nicht beurkundet ist und der Reisepass nicht ausgestellt wurde (das kann mehrere Wochen andauern), kann das Kind nicht ins Ausland reisen, da es kein gültiges Dokument besitzt.

Die Vorraussetzungen der Ausstelung eines Privatreisepasses vor Nachbeurkundung der Geburt:

-              beide Elternteile sind anwesend (sollte ein Elternteil fehlen, so muss dies zB mit Geburtsurkunde ohne Angaben zum Vater oder mit anderen glaubhaften Dokumenten nachgewiesen werden),

-              originelle (deutsche) Geburtsurkunde,

-              farbiges biometrisches (vom Fotografen angefertigten) Passfoto vom Kind,

-              30 EUR - vor Ort mit deutscher EC-karte zu zahlen.

Der Antrag kann ausschliesslich schriftlich, per E-Mail beim Generalkonsulat angekündigt werden. Termine werden per E-Mail vergeben.