I N F O R M A T I O N S B L A T T
zum Antrag auf Auszug aus dem Standesamtsregister (Geburts-, Todes-, Eheurkunde, Urkunde über eingetragene Lebensgemeinschaft)
Von einem Eintrag in dem ungarischen Standesamtsregister (über Geburt, Todesfall, Eheschließung oder eingetragene Lebensgemeinschaft) kann ein Auszug aus dem Standesamtsregister beantragt werden.
Der Antrag kann am Generalkonsulat von Ungarn in München gestellt werden:
a) persönlich, nach vorheriger Terminvereinbarung (hier geht es zur Terminvereinbarung, Vorgangstyp: „Anyakönyvi kivonat kiállítása“)
- für eine kürzere Sachbearbeitungszeit sollte das bereits ausgefüllte Formular zum Antrag mitgebracht werden
- benötigte Dokumente:
1. Gültiger Fotoausweis (Personalausweis, Reisepass oder ungarischer Führerschein)
2. Ungarischer Ausweis über die Personenkennzahl und den Wohnsitz (umgangssprachlich: ungarische Wohnsitzkarte)
b) auf dem postalischen Weg, mit den eingereichten Dokumenten:
1. Mit blauer Tinte, vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular
2. Kopie des an der ersten Seite des Formulars angegebenen, gültigen Fotoausweises (Personalausweis, Reisepass oder ungarischer Führerschein)
3. Kopie der deutschen Meldebescheinigung – ohne die Meldebescheinigung kann der Antragsteller die ausgestellte Urkunde nur persönlich am Generalkonsulat abholen!
4. Kopie des ungarischen Ausweises über die Personenkennzahl und den Wohnsitz (umgangssprachlich: ungarische Wohnsitzkarte)
5. Ausgefüllte und unterschriebene Erklärung über die Geschäftsfähigkeit.
Wenn auf der ungarischen Wohnsitzkarte des Antragstellers ein ungarischer Wohnsitz („lakóhely“) vermerkt ist, die ausgestellte Urkunde aber an eine ausländische (z. B. deutsche) Anschrift verschickt werden soll, soll auf der letzten Seite des Formulars die Rubrik „egyéb cím“ mit der ausländischen Anschrift ausgefüllt werden, die auch auf der Meldebescheinigung vermerkt ist!
Wenn der Antragsteller keine ungarische Wohnsitzkarte einreicht, im elektronischen Register kann dennoch sein ungarischer Wohnsitz eingetragen sein.
Auf postalischem Weg geschickte Formulare, die nicht vollständig oder nicht mit blauer Tinte ausgefüllt, nicht (auf der ersten und auf der letzten Seite) unterschrieben sind, bzw. die benötigten Dokumente nicht vollzählig hinzugefügt wurden, können vom Generalkonsulat nicht entgegengekommen werden.
Die ausgestellte Urkunde kann entweder persönlich am Generalkonsulat abgeholt oder auf dem postalischen Weg zugeschickt werden. Die postalische Zusendung der Urkunde ist innerhalb von Deutschland kostenlos.
München, Februar 2024