I N F O R M A T I O N S B L A T T
über die Beglaubigung der Unterschrift, Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung oder Beglaubigung der Richtigkeit einer Übersetzung und über Beglaubigung einer Kopie

 

Für die Beglaubigung der Unterschrift, Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung oder Beglaubigung der Richtigkeit einer Übersetzung und über Anfertigung einer beglaubigten Kopie ist eine Terminvereinbarung notwendig. Termine können hier vereibart werden. Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass die Bezahlung nur mit EC-Karte oder per Banküberweisung erfolgen kann. Bargeld oder Kreditkarte kann nicht angenommen werden!

 

I. Beglaubigung der Unterschrift

Die Beglaubigung der Unterschrift beim Generalkonsulat findet wie folgt statt:

1. Terminvereinbarung (Vorgangstyp: Beglaubigung) 

2. Persönliche Erscheinung zum vereinbarten Termin

3. Vorlegung der notwendigen Dokumente:

- für deutsche Staatsangehörige:

  • gültiger deutscher Personalausweis + deutsche Geburtsurkunde oder
  • gültiger deutscher Reisepass + deutsche Geburtsurkunde + Meldebescheinigung
  • wenn Sie der ungarischen Sprache nicht mächtig sind:
    • idR muss ein Dolmetscher mitgenommen werden (für dessen Identifizierung gilt entsprechend das o. G.)
    • das Dokument muss grundsätzlich zweisprachig (links in ungarischer, rechts in deutscher Sprache) verfasst sein.

- für ungarische Staatsangehörige siehe die ungarische Sprachversion hier

Die im Schreiben angegeben Personalien müssen mit dem Inhalt der vorgelegten Dokumente übereinstimmen.

Ohne die benötigten Dokumente können wir die Beglaubigung nicht durchführen (bitte auch Hinweise durchlesen für Sonderfälle)!

4. Das vorher aufgesetze und ausgedrückte Dokument muss vor dem Berufskonsulbeamten mit blauem Kugelschreiber unterschrieben werden oder die Unterschrift vor dem Berufskonsulbeamten als eigene Unterschrift anerkannt werden. Der Konsulbeamter stellt lediglich die Echtheit der Unterschrift fest und nimmt keine Prüfung des Inhaltes vom Dokument vor.

Sollte die Unterschrift auf mehreren Dokumenten beglaubigt werden, so muss - gemäß Anzahl der Schriftstücken - auch die Gebühr mehrmals entrichtet werden. Falls in einem Dokument mehrere Unterschriften geleistet werden müssen (zB auf jeder Seite eines Vertrages), dann mus die Gebühr nur einmal gezahlt werden.

Die Gebühr der Beglaubigung der Unterschrift beträgt: 30 EUR / Belgaubigung.

Sonderfall: Im Fall der Vertretung einer Firma oder anderen Organisation wird zusätzlich ein höchstens 30 Tage alter Auszug aus dem entsprechenden amtlichen Register benötigt, beziehungsweise muss eine Unterschriftsprobe vorgelegt werden. Im Falle eines ausländischen (nicht in Ungarn ausgestellten, zB deutschen) Registerauszug must dieser mit Apostille versehen werden. In diesem Falle beträgt die Beglaubigung der Unterschrift 40 EUR / Beglaubigung.

Leistung einer Unterschrift vor dem deutschen Notar: Kann der/die Kunde*in das Generalkonsulat persönlich nicht aufsuchen, so kann er seine/ihre Unterschrift von einem deutschen Notar beglaubigen lassen. Für die Nutzung des Dokuments in Ungarn sollte die Unterschrift des Notars bei der zuständigen Stelle mit Apostille versehen werden.

 

II. Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung oder Beglaubigung der Richtigkeit einer Übersetzung

Das Generalkonsulat fertigt lediglich zu den konsularischen Angelegenheiten benötigten Übersetzungen an.

Die Gebühr einer beglaubigten Übersetzung aus dem Deutschen ins Ungarische beträgt 35 EUR / Seite.

Die Gebühr einer beglaubigten Übersetzung aus dem Ungarischen ins Deutsche beträgt: 45 EUR / Seite.

Sollten die Übersetzungen in Deutschland verwendet werden, dann raten wir Ihnen, einen vereidigten Übersetzer aus diesem Register aufzusuchen.

Sollte die Übersetzungen in Ungarn verwendet werden sollten, so raten wir Ihnen, sich an das Nationale Übersetzer- und ÜberstzungsbeglaubigungsBüro (OFFI) zu wenden. Die von dem Nationalen Übersetzer- und ÜberstzungsbeglaubigungsBüro (OFFI) angefertigten Übersetzungen benötigen keine weitere Überbeglaubigung zur Anwedung vor ungarischen Behörden.

 

III. Beglaubigung einer Kopie

Das Generalkonsulat fertigt lediglich von denjenigen durch die ungarischen Behörden ausgestellten Dokumenten eine beglaubigte Kopie an, deren Originalität sichergestellt werden kann. Wir bitten Sie deshalb, in jedem Falle sich mit unserem Generalkonsulat in Verbindung zu setzen, falls Sie von einem ungarischen Dokument eine beglaubigte Kopie anfertigen lassen möchten.

Die Gebühr einer beglaubigten Kopie beträgt 20 EUR (für die 1. Seite und noch einmal für jede weitere 6. Seite).


 

München, Mai 2023