EHESCHLIESSUNG IN DEUTSCHLAND

In den Auslandsvertretungen Ungarns, so auch im Generalkonsulat München kann keine Ehe geschlossen werden.

Im Fall der Eheschliessung eines ungarischen Staatsangehörigen in Deutschland kann er sich beim nach seinem Wohnsitz zuständigen Standesamt über die Dokumente informieren, die zur Heirat notwendig sind.

Für die Eheschliessung des ungarischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Deutschland stellt das Generalkonsulat eine sog. Familienstandsbescheinigung in deutscher Sprache aus.

Im Fall persönlichen Erscheinens kann das konsularische Zeugnis sofort ausgestellt werden.

Das Formular „Antrag auf Familienstandsbescheinigung” (auf Ungarisch: „családi állapot igazolása iránti kérelmi adatlap”) muss ausgefüllt werden. Daneben muss der Antragssteller auch sein gültiges ungarisches Reisedokument, seine ungarische Geburtsurkunde, bzw. im Fall einer vorherigen Ehe die mit einer Scheidungsklausel versehene ungarische Heiratsurkunde vorzeigen.

Die gleiche Bescheinigung kann im Konsulat auch im Fall des Zustandekommens einer in Deutschland eingetragenen Lebenspartnerschaft erbeten werden.

Die konsularische Bescheinigung über den Familienstand kostet 30 EUR. Sofern Sie persönlich erscheinen, ist eine Terminvereinbarung notwendig, welche Sie im Terminvereinbarungssystem durchführen können. (Im Terminvereinbarungssystem müssen Sie unter dem 2. Punkt den Begriff „Családi állapot igazolása” auswählen. Sofern Sie für mehrere Personen eine Familienstandsbescheinigung einholen möchten, müssen Sie unter dem 3. Punkt im Feld „Number of Persons” (auf Ungarisch: személyek száma) die Anzahl der Personen angeben, die eine Familienstandsbescheinigung benötigen. Es ist sinnvoll, für die Terminvereinbarung eine Rückmeldung zu verlangen und die Email-Adresse anzugeben, sodass der Kunde nicht nur eine Bestätigung des Termins erhält, sondern auch das Generalkonsulat mit dem Kunden in Verbindung treten kann, wenn sich eine Ӓnderung in den Kundenverkehrszeiten ergibt.)

Den Antrag auf eine Familienstandsbescheinigung können Sie auch per Post einsenden. Schicken Sie uns den mit blauem Stift ausgefüllten, unterschriebenen Antrag, sowie die Kopien Ihres gültigen ungarischen Reisedokuments, ihrer ungarischen Wohnsitzkarte (auf Ungarisch: lakcímkártya), im Fall einer vorherigen Ehe eine Kopie ihrer mit einer Scheidungsklausel versehenen ungarischen Heiratsurkunde auf postalischem Wege zu. Sobald Ihr Fall aufgenommen wurde, senden wir Ihnen die für die Überweisung der Gebühren des Verfahrens notwendigen Bankdaten per Email zu. Im Fall postalisch eingeschickter Anträge beträgt die Bearbeitung des Falls mindestens 15 Tage.

Für die Eheschliessung in Deutschland verlangen deutsche Standesämter üblicherweise einen Auszug aus dem Geburtenregister, der nicht älter als 6 Monate ist, bzw. im Fall einer vorherigen Ehe eine mit einer Scheidungsklausel versehene ungarische Heiratsurkunde. Über die Beschaffung dieser Dokumente können Sie sich hier eingehender informieren.