Einreise und Aufenthalt von EWR-Bürger und Drittstaatsangehörigen in Ungarn
Das Einreise- und Aufenthaltsrecht der EWR-Bürger, sowie Drittstaatsangehörigen wird durch die Gesetze Nr. I. und II. aus dem Jahre 2007, und die Regierungsverordnungen Nr. 113/2007 und 114/2007 geregelt. Grundlage sind die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sowie die Verordnung 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex).
Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Außenwirtschaft, sowie das Amt für Einwanderung und Staatsbürgerschaft von Ungarn bieten Ihnen ausreichende Informationen über die folgenden Themen:
· Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für EWR-Bürger
· Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Drittstaatsangehörigen
· Visaangelegenheiten
· Aufenthaltstiteln
· Aufenthaltsgenehmigung
· Niederlassung in Ungarn
· Nationale Niederlassungsgenehmigung (aus Volkswirtschaftlichem Interesse)
· Durchreise durch Ungarn
· Asylwesen
Mehr Informationen:
http://konzuliszolgalat.kormany.hu/en
http://konzuliszolgalat.kormany.hu/durchreise-durch-ungarn-travelling-through-hungary
http://www.bmbah.hu/index.php?lang=de
http://www.police.hu/deutsch/derung-im-kontrollverfahren
Wir bedanken uns für Ihre werte Interesse!