I N F O R M A T I O N S B L A T T
zur Nachbeurkundung einer Eheschliessung von ausserhalb Ungarns
I. Allgemeine Informationen
Wenn ein ungarischer Staatsangehörige ausserhalb von Ungarn eine Ehe schliesst, dann muss diese auch bei den ungarischen Behörden gemeldet werden. Die Nachbeurkundung der Eheschliessung kann bei den Auslandsvertretungen von Ungarn oder in Ungarn beim Regierungsamt der Landeshauptstadt Budapest (BFKH) beatragt werden.
II. Terminvereinbarung
Termine können hier vereinbart werden.
III. Ablauf des Verfahrens
Der Antrag darf in persönlicher Anwesendheit des/der ungarischen Staatsagehörigen gestellt werden.
Bei Annahme eines Ehenalmes, der von dem Geburtsnamen abweicht, muss auch der Ausweis über die Personenkennzahl und Wohnsitz (sog. Wohnsitzkarte - lakcímkártya) abgegeben werden.
IV. Benötigte Unterlagen
Der Antrag wird vor Ort elektronisch generiert und muss danach im Konsulat unterschrieben werden.
Zum Antrag müssen begefügt werden:
- originelle deutsche Heiratsurkunde
- falls die Eheschliessung ausserhalb des deutschsprachigen Raumes stattfand, dann können weitere Beglaubigungen notwendig sein. Bitte, schreiben Sie uns in diesem Fall eine E-Mail und unsere Kollegen geben Ihnen Auskunft zum konkreten Sachverhalt.
- für beide Ehegatten: gültige Lichtbildausweise (Personalausweis oder Reisepass)
- für den ungarischen Ehegatten: ungarische Wohnsitzkarte (lakcímkártya)
- für beide Ehegatten: Geburtsurkunden
- falls ein Ehegatte bereits verheiratet war: Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk / Vermerk über den Tod des Ehegatten ODER Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- falls der/die ungarische Ehegatte eingebürgert wurde: ungarische Einbürgerungsurkunde.
Der/die ungarische Staatsangehörige muss seine/ihre von den ungarischen Behörden ausgestellte Ausweise vorzeigen!
Das Generalkonsulat nimmt - ausser den ungarischsprachigen - die deutsche- und englischsprachige Urkunden an. Bei Fragen raten wir Ihnen, sich elektronisch mit uns in Verbindung zu setzen über die E-Mail Adresse: konsulat-muenchen@mfa.gov.hu, wo unsere Kollegen Ihnen Auskunft erteilen können.
V. Gebühren
Die Nachbeurkundung der Eheschliessung ist gebührenfrei.