I N F O R M A T I O N S B L A T T

zur Nachbeurkundung einer Eheschliessung von ausserhalb Ungarns

I. Allgemeine Informationen

Wenn ein ungarischer Staatsangehörige ausserhalb von Ungarn eine Ehe schliesst, dann muss diese auch bei den ungarischen Behörden gemeldet werden. Die Nachbeurkundung der Eheschliessung kann bei den Auslandsvertretungen von Ungarn oder in Ungarn beim Regierungsamt der Landeshauptstadt Budapest (BFKH) beatragt werden.

 

II. Terminvereinbarung

Termine können hier vereinbart werden.

 

III. Ablauf des Verfahrens

Der Antrag darf in persönlicher Anwesendheit des/der ungarischen Staatsagehörigen gestellt werden. Im Falle einer Eheschließung mit einem ausländischen Staatsangehörigen reicht das persönliche Erscheinen des ungarischen Ehegatten für die Durchführung der Eheschließung aus.

Bei Annahme eines Ehenalmes, der von dem Geburtsnamen abweicht, muss auch der Ausweis über die Personenkennzahl und Wohnsitz (sog. Wohnsitzkarte - lakcímkártya) abgegeben werden.

 

IV. Benötigte Unterlagen

Der Antrag wird vor Ort elektronisch generiert und muss danach im Konsulat unterschrieben werden.

Zum Antrag müssen begefügt werden: 

  1. originelle deutsche Heiratsurkunde 
  2. für beide Ehegatten: gültige Lichtbildausweise (Personalausweis oder Reisepass)
  3. für den ungarischen Ehegatten: ungarische Wohnsitzkarte (lakcímkártya)
  4. für beide Ehegatten: Geburtsurkunden
  5. falls ein Ehegatte bereits verheiratet war: Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk / Vermerk über den Tod des Ehegatten ODER Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  6. falls der/die ungarische Ehegatte eingebürgert wurde: ungarische Einbürgerungsurkunde.

Das Generalkonsulat nimmt - ausser den ungarischsprachigen - die deutsche- und englischsprachige Urkunden an.

Bei Fragen raten wir Ihnen, sich elektronisch mit uns in Verbindung zu setzen über die E-Mail Adresse: konsulat-muenchen@mfa.gov.hu, wo unsere Kollegen Ihnen Auskunft erteilen können.

 

V. Gebühren

Die Nachbeurkundung der Eheschliessung ist gebührenfrei.