INFORMATIONEN

zur Niederlassung im Ausland

 

I. Die Bedeutung der Niederlassung im Ausland

Seit dem 01. März 2013 ist die Pflicht, einen Aufenthalt im Ausland, der länger als drei Monate ist, zu melden erloschen und es kann nur die endgültige Niederlassung des ungarischen Staatsbürgers, der zwar in Ungarn einen ständigen Wohnsitz hat, aber im Ausland lebt, angemeldet werden. Der Grund hierfür ist die Ansicht, dass ein Staatsangehöriger nur einen Lebensmittelpunkt haben kann, nämlich den, an dem er sich jährlich mindestens 180 Tage aufhält, wo er lebt, arbeitet, studiert, Steuern und Gesundheitsversicherung zahlt usw. Mit der Aufnahme der Niederlassung im Ausland in das Register wird der ständige Wohnsitz in Ungarn gestrichen. Es wird eine neue, die Adresse ausweisende Wohnsitzkarte (auf Ungarisch: lakcímkártya) ausgestellt, auf der statt der ungarischen Anschrift der Ausdruck „ausländische Adresse” (auf Ungarisch: külföldi cím) vermerkt ist.

Der Vorteil der Niederlassung im Ausland ist der, dass sie den ungarischen Behörden (z. B. Finanzamt, Sozialversicherung) Klarheit verschafft.

Die Niederlassung im Ausland berührt die ungarische Staatsangehörigkeit nicht, diese besteht auch nach dem Verfahren weiterhin.

Anschliessend an die Anmeldung einer Niederlassung im Ausland muss der ungarische Personalausweis nicht abgegeben werden, sondern der ungarische Staatsangehörige ist weiterhin dazu berechtigt, diesen zu besitzen.

Die zur Niederlassung im Ausland gehörigen Verfahren sind gebührenfrei.

Um den Antrag persönlich zu stellen ist eine Terminvereinbarung notwendig, die über das Terminvereinbarungssystem durchgefürt werden kann. (Im Terminvereinbarungssystem müssen Sie unter dem 2. Punkt den Begriff „Külföldi lakcímügyek (nyilvántartásba vétel)” auswählen. Sofern mehrere Personen einen Antrag auf Niederlassung im Ausland oder eine Veränderung ihrer Wohnanschrift abgeben möchten, müssen Sie unter dem 3. Punkt im Feld „Number of Persons” (auf Ungarisch: személyek száma) die Anzahl der Personen angeben, die einen Antrag auf Niederlassung im Ausland oder eine Veränderung ihrer Wohnanschrift abgeben möchten. Es ist sinnvoll, für die Terminvereinbarung eine Rückmeldung zu verlangen und die Email-Adresse anzugeben, sodass der Kunde nicht nur eine Bestätigung des Termins erhält, sondern auch das Generalkonsulat mit dem Kunden in Verbindung treten kann, wenn sich eine Veränderung in den Kundenverkehrszeiten ergibt.)

 

II.Persönliche Anmeldung einer Niederlassung im Ausland

Für die Niederlassung im Ausland muss im Fall einer volljährigen Person folgende Erklärung zur Niederlassung im Ausland ausgefüllt, im Fall einer minderjährigen Person folgende Erklärung zur Niederlassung im Ausland ausgefüllt werden.

Folgende sind die zum Verfahren notwendigen Unterlagen:

  1. Ausgefüllte Erklärung zur Niederlassung im Ausland
  2. Meldebescheinigung
  3. Gültiger ungarischer Pass oder Personalausweis
  4. Wohnsitzkarte mit persönlicher ID-Nummer und Wohnanschrift (auf Ungarisch: lakcímkártya)
  5. Ungarische Geburtsurkunde
  6. Dokument, das den Familienstand ausweist, welches sein kann:
  • beim Familienstand „verheiratet” eine ungarische Heiratsurkunde;
  • beim Familienstand „verwitwet” oder „geschieden” eine mit einer Witwen- bzw. Scheidungsklausel versehene ungarische Heiratsurkunde

Beim Fehlen einer ungarischen Wohnsitzkarte muss der Antragsteller eine schriftliche Erklärung über den Grund des Fehlens einer ungarischen Wohnsitzkarte abgeben.

Die Niederlassung im Ausland kann nur persönlich über ein Kundenportal (siehe weiter unten) angemeldet werden.

Die neue Wohnsitzkarte wird ab Stellung des Antrags gerechnet in 2-3 Monaten fertig.

 

III. Anmeldung der Niederlassung im Ausland über das Kundenportal

Bedingung der elektronischen Anmeldung ist, dass der Antragssteller über ein Kundenportal verfügt. Die Registrierung eines Kundenportals kann persönlich im Generalkonsulat erbeten werden.

Der Antragsteller kann seine Erklärung zur Niederlassung im Ausland auch über ein Kundenportal einreichen.

Auch im Fall der elektronischen Erklärung seiner Niederlassung im Ausland ist der Antragsteller dazu verpflichtet, seine Wohnsitzkarte – auf postalischem Weg oder persönlich – in der Auslandsvertretung oder im ausgewählten Bezirksamt abzugeben. Im Online Helfer für Sachbearbeitung (auf Ungarisch: Webes ügysegéd) muss ausgewählt werden, ob das Dokument in der Auslandsvertretung oder in einem Bezirksamt persönlich abgegeben wird. Das Dokument kann auch durch einen rechtlichen Vertreter, bzw. einen Bevollmächtigten abgegeben werden.

Sofern der Antragssteller sich dazu entscheidet, dass er die Wohnsitzkarte nach elektronischer Anmeldung auf postalischem Weg in die Auslandsvertretung schickt, bitten wir darum, dem Dokument ein Begleitschreiben beizufügen, in dem kurz der Grund für die Einsendung des Dokuments beschrieben wird.

 

INFORMATIONEN

zur Anmeldung der Ӓnderung der Adresse

 

​I. Persönliche Anmeldung der Ӓnderung der ausländischen Adresse

Der im Ausland lebende ungarische Staatsangehörige kann die Ӓnderung seiner ausländischen Adresse auch in der Auslandsvertretung beantragen. In diesem Fall ist der Austausch der Wohnsitzkarte nicht notwendig, da auf dieser weiterhin die Bezeichnung „ausländische Adresse” verbleibt. Zur Ӓnderung der ausländischen Adresse ist das Formular für den Antrag auf Ӓnderung der Daten des im Ausland lebenden ungarischen Staatsangehörigen (auf Ungarisch: kérelem a külföldön élő magyar állampolgár adatainak módositásához adatlapot) auszufüllen. Zur Einreichung des Antrags ist ein gültiger ungarischer Pass oder gültiger ungarischer Personalausweis sowie eine Wohnsitzkarte (auf Ungarisch: lakcímkártya) notwendig.

II. Meldung der Ӓnderung der ausländischen Adresse auf dem elektronischen Weg

Ein im Ausland lebender ungarischer Staatsangehöriger kann die Ӓnderung seiner ausländischen Adresse auch über den Online Helfer für Sachbearbeitung (auf Ungarisch: Webes ügysegéd) bei der in seinem Fall in erster Instanz verfahrenden Behörde anmelden.

Die elektronische Anmeldung kann über die folgende Webseite eingereicht werden: https://www.nyilvantarto.hu/ugyseged/ (Zur Nutzung dieser Weseite ist die Registrierung eines Kundenportals nicht notwendig!).

Online Helfer für Sachbearbeitung: Während der Anmeldung im Online Helfer für Sachbearbeitung müssen die Kunden zu ihrer Identifikation und Anmeldung folgende Daten angeben:

  • Ausweis-Daten der natürlichen Person
  • Persönliche ID-Nummer
  • Die Nummer des Dokuments, das die ungarische Staatsangehörigkeit ausweist oder die Nummer der Urkunde, die die ungarische Staatsangehörigkeit ausweist,
  • die neue Adresse im Ausland, sowie
  • den Zeitpunkt der Anmeldung.